Gemeinsam Wald bewirtschaften

Herzlich willkommen im Kleinprivatwald des Ruppiner Landes

Seit 1990 haben sich im Altkreis Neuruppin 344 private Waldbesitzer sowie Kirchen- und Gemeindewald zur Forstbetriebsgemeinschaft Buchenhaus w.V. und seit 2008 unter dem Namen Forstbetriebsgemeinschaft Neuruppin w.V. zusammengeschlossen. Gemeinsam werden zur Zeit 2.347 Hektar Wald erfolgreich bewirtschaftet.

Aktuelles im Herbst 2021

Was passiert aktuell auf den Flächen der FBG Neuruppin und welche Vereinsaktivitäten planen wir im Moment?

Link zum Video        

Uns vereinen 3 gleichwertige Ziele

1. Der Wald wird gepflegt und sein Wert 
erhöht sich durch unsere Maßnahmen stetig.

2. Durch nachhaltige Waldpflege werden Erträge 
für die Mitglieder erwirtschaftet.

3. Soziokulturell stiftet die FBG Identität und den 
Zusammenhalt der Menschen in unserer Region. Wir unterstützen u.a. Dorffeste, Kindergärten, Vereine und den Erhalt der Dorfkirchen.

Holzmarkt aktuell (Stand 02/2023)

Die marktüblichen Preise aller verfügbaren Holzarten aus nachhaltiger ökologischer Waldbewirtschaftung erfahren Sie in dieser Übersicht:

Sortierkatalog Holz

Plattform Forst&Holz veröffentlicht bebilderten Sortierkatalog Nadelholz als Handreichung für die Praxis - Visualisierung der Qualitätssortierung von Nadelstammholz nach RVR (Rahmenvereinbarung für den Rohholzhandel in Deutschland)
Sortierkatalog

Mitglied werden

Grundlagen unserer Arbeit bilden Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung, z.B. die Geschäftsordnung und der jährliche Wirtschaftsplan (siehe Mitgliederseite).

Mitglied kann jeder private, kommunale oder Körperschaftswaldbesitzer im Altkreises Neuruppin werden.

Nutzen Sie bitte dafür die Beitrittserklärung für Einzelmitglieder bzw. die Beitrittserklärung Waldgemeinschaft.

Wichtigstes Organ der FBG ist die Mitgliederversammlung. Hier werden die wichtigsten Beschlüsse gefasst.
Das Vereinsleben wird durch die Grundsätze Verantwortung, Offenheit, Demokratie und Kontrolle bestimmt.

Mitgliederversammlung

Der Vorstand

Der Vorstand leitet die Geschicke der FBG während des Jahres und kontrolliert die Umsetzung der Mitgliederbeschlüsse. Unser Vorstand hat 13 Mitglieder und die Waldbesitzer der verschiedenen Dörfer und Gemeinden sind im Vorstand vertreten.

Vorstandssitzung

Rechnungsführer und Kassenprüfer

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, besonders wenn es ums Geld geht. Die Buch- und Kassenführung unterliegt einer ständigen Kontrolle durch die von der Mitgliederversammlung beauftragten Personen.

Frau Bachmann und Frau Rosenträger als Kassenprüferinnen bei der Arbeit

Der Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist auch der Vorsitzende und leitet seit Gründung die Geschicke der FBG. Er ist für die Mitglieder und den Wald verantwortlich.

„Durch die Mitgliedschaft in der FBG müssen die Mitglieder und ihr Wald besser dastehen, als wenn sie alleine wirtschaften. Darin sehe ich meine Hauptaufgabe.“

Vorsitzender und Geschäftsführer Enno Rosenthal

Flexible Strukturen zum Vorteil der Mitglieder

Die Mitglieder haben freiwillig die für sie passende Bewirtschaftungsform innerhalb der FBG gewählt, deshalb sind in der FBG 78 Einzelmitglieder mit parzellenscharfer Abrechnung. Das betrifft aktive Land- und Forstwirte und größere Besitzstücke.


266 Mitglieder haben sich in 4 lokalen Waldgemeinschaften zur gemeinsamen, flächenübergreifenden Bewirtschaftung und Abrechnung organisiert: In der FBG sind die Waldgemeinschaften Neuruppin, Buchenhaus, Dierberg und Rheinsberg/Zechlin zusammengeschlossen.


Für Rentnerinnen und Rentner mit vor allem Kleineigentum hat diese Form mehr Vorteile, denn die Erträge fließen jährlich regelmäßig und die übrigen Ziele werden gemeinsam erreicht.

Ohne Moos nix los!

Finanzierung nach dem Solidarprinzip

Wir finanzieren uns durch Beiträge, diese sind aber nur einmalig zum Beitritt fällig (6 €/ha).

Die Hauptfinanzierung erfolgt durch eine Umlage auf die Holzverkäufe. Das bedeutet, wo Umsätze erzielt werden, wird die Umlage erhoben und wo nichts passiert, braucht auch nichts bezahlt zu werden. Die Umlage liegt bei 10 % vom Holzumsatz und ist seit Jahren stabil.
Unser Solidarprinzip hat sich bewährt!

Direkte Förderung des Vereins

Außerdem haben wir bis einschließlich 2019 die Förderung des Landes Brandenburg und des Bundes (GAK) für die Geschäftsführung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen genutzt.

Die Unterstützung durch die öffentliche Hand nahm bisher stetig ab, obwohl unsere besonderen strukturellen Nachteile im Kleinprivatwald durch geringe Flächengröße, ungünstige Flächengestalt, Besitzzersplitterung, Gemengelage, unzureichenden Waldaufschluss und den großen Aufwand bei der Verwaltung vieler kleiner Forstbetriebe tägliche Herausforderung und Aufgabe bleiben.

Mit unseren Mitgliedern haben wir für 2019 und 2020 Waldpflegeverträge abgeschlossen (gem. MLUL-Forst-RL-FWZ vom 01.01.2019), damit ab 2020 diese Zuschüsse zweckgebunden für die FBG zur Anwendung kommen können.

Die FBG Neuruppin wird die vom Land angebotene GAK-Förderung der Verwaltungskosten mittels Waldpflegeverträge annehmen. Mit Hilfe unserer Mitglieder und der Strukturierung auf 3 Zusammenschlüsse (FBG Neuruppin w.V., FBG Buchenhaus w.V., FBG WG Dierberg w.V.) ist uns die Vorbereitung und Antragstellung außerordentlich gut gelungen. Danke an alle Mitglieder, die sich beteiligen!

Wir kämpfen mit Gleichgesinnten für die öffentliche Anerkennung unserer Gemeinwohlleistungen.

Förderung aktueller forstwirtschaftlicher Vorhaben (gem. EU-MLUL-Forst-RL)

Vorhabenbeschreibung

Fläche

Zeitraum

Gesch.Z.

MB I

Waldumbau / Kulturpflege u. Beseitig. STK auf 1,25 ha

Dierberg
Flur 5

07/2022 bis 09/2023

208 122 000 167

MB I

Waldumbau / Kulturpflege u. Beseitig. STK auf 4,45 ha

Walsleben Flur 4 /
Darritz Flur 4

06/2022 bis 09/2023

208 122 000 169

MB I

Waldumbau / Kulturpflege u. Beseitig. STK auf 3,60 ha

Rägelin
Flur 3

07/2022 bis 09/2023

208 122 000 170

MB I

Waldumbau mit HBU, BAH /

Nachbesserung u. Kulturpflege auf 3,0 ha

Wallitz

Flur 4

04/2023 bis

09/2024

208 023 000 216

MB I

Waldumbau mit TEI, BAH, Ndl

u. Kulturpflege auf 1,46 ha

Frankendorf

Flur 5

04/2023 bis

09/2024

208 023 000 230

MB I

Waldumbau mit TEI, RBU, REI

u. Kulturpflege auf 4,17 ha

Rägelin

Flur 2

04/2023 bis

09/2024

208 023 000 232

MB I

Waldumbau mit RBU, REI, EK, Ndl auf 5,4 ha

Rägelin

Flur 2

04/2023 bis

09/2024

208 023 000 261

MB I

Waldumbau / Kulturpflege auf 5,97 ha

Rheinsb. Fl 17/18, Dorf Zechlin Fl 3, Kagar Fl 1

05/2023 bis 09/2024

208 123 000 158

MB I

Waldumbau / Kulturpflege auf 5,97 ha

Katerbow Flur 2,
Rägelin Flur 2

05/2023 bis 09/2024

208 123 000 215

FörderRiLi FWZ-Waldpflegevertäge

1/2023 bis 12/2023

208 422 000 045

Die waldbaulichen Maßnahmen werden/wurden gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie durch das Landes Brandenburg.

www.eler.branddenburg.de, ec.europa.eu/agriculture/index_de

FBG Neuruppin w.V.

Am Heideberg 1
16818 Walsleben

Telefon: 033920 - 50620
Mail: waldfbg-neuruppinde
Web: www.fbg-neuruppin.de

Anfahrt

Die Erstellung dieser Webseite wurde gefördert mit Bundes- und Landesmitteln (GAK und MLUL-Forst-RL-FWZ).